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Ramona Brandt
Montag, 10.05.10 21:20
Es stimmt, die Fachkraft-Kind-Relation ist in Kita und Hort viel zu hoch. Hortfachkräfte und KitaerzieherInnen können sich wegen zu großer Gruppenstärke -auch wenn sie es wollten- nicht auf die Belange und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes konzentrieren.
Hat einer schon den § 9 (4) gelesen?
Da steht, dass während der Öffnungszeiten von Kita und Hort (= Kindertageseinrichtungen) nicht geraucht und Alkohol getrunken werden darf. Also darf nach 18.00 Uhr in den Räumen, in denen sich unsere Kinder am nächsten Tag aufhalten, geraucht und getrunken werden. Unsere Kinder würden in den Räumen nicht nur auf dicke Luft treffen, sondern beim Spielen im Freien auch mit Zigarettenstummeln, Flaschen und Scherben konfrontiert werden. Eine solche Regelung in einem Landesgesetz ist unakzeptabel. Sie verstößt gegen das Landesnichtrauchergesetz.
MfG
R.Brandt
Peggy Lehm
Montag, 10.05.10 19:52
Liebe Eltern,
ja, es ist an der Zeit, dass wir einen Kita-Landeselternrat gründen.
Eine gute frühkindliche Bildung muss möglich werden, wenn wir unseren Kindern nachhaltige Perspektiven bieten und unserem Land wirtschaftliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Ressourcen erschließen wollen.
Die Qualität der Betreuung, Erziehung und der frühkindlichen Bildung hängt im Wesentlichen von den Möglichkeiten der Förderung eines JEDEN einzelnen Kindes ab. Eine pädagogische Fachkraft kann jedes einzelne Kind dann ausreichend fördern, wenn die Anzahl der Kinder, für die sie verantwortlich ist, in einem angemessenen Verhältnis zu ihr steht. Für die Angemessenheit dieser sog. Fachkraft-Kind-Relation wurden bereits Standards formuliert, die wir in M-V aber längst nicht erreichen. Das viel zu hohe Verhältnis der Kinder auf eine Fachkraft wirkt sich z.B. negativ auf die Häufigkeit und Qualität der Interaktionen zwischen Fachkraft und Kinder aus. Zahlreiche Studien belegen darüber hinaus einen messbaren Effekt auf das Verhalten der Kinder in der aktuellen Situation und auf die kindliche Entwicklung im sozial-emotionalen und sprachlich-kognitiven Bereich. So verwundert es dann auch nicht, dass nach den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung nur 17 bis 23% der eingeschulten Schüler im Jahr 2007 KEINE Auffälligkeiten z.B. bei Sprache, Motorik und Sozialverhalten aufwiesen.
Das 3. ÄndG zum KiföG M-V bringt in dieser Hinsicht nicht die notwendigen Verbesserungen.
Hinzu kommt, dass das Bildungsministerium zum Schuljahr 2011/2012 die Bildungskonzeption für 0 bis 10-Jährige flächendeckend einführen wird, die sehr zu begrüßen ist, aber unter den gegebenen Bedingungen nicht umgesetzt werden kann.
Ein weiteres sehr großes Problem ist die Kopplung der Elternbeiträge an die Leistungsentgelte. Erhöhen sich die Platzkosten führt dies in der Regel auch zu höheren Elternbeiträgen.
Laßt uns diese Probleme gemeinsam angehen!
Herzliche Grüße
Peggy Lehm
Christian Feldmann
Samstag, 08.05.10 22:34
Liebe Eltern,
das Drama in den Kitas ( große Gruppen, zu wenige Geld vom Land, keine ausreichenden Mitwirkungsrechte der Eltern auf Kreis und Landesebene) soll auch nach dem neuen Kitagesetz weitergehen. Eltern bleiben die Zahlmeister für Bildung. Schule und Universität werden aus Steuermitteln bezahlt. Für die Kita, wo die Bildung anfängt, müssen Eltern blechen. Familienfeundlich finde ich das nicht und ander Zeit, dass Eltern sich zur Wehr setzen und das ändern. Interessierte an einem Kitalandeselternrat melden sich bitte unter kitapartner@ web.de
Mit elterlichen Grüßen
Feldmann
Ramona Brandt aus Neubrandenburg
Samstag, 08.05.10 17:42
Liebe Eltern,
Erzieher in Kita und Hort
und Tagesmütter/Tagesväter,
kennen Sie den Entwurf zum 3. ÄndG KiföG? Nein? Dann lesen Sie ihn unter http://www.kita-portal-mv.de/documents/synopse_novellierung_2010.pdf.
Bereits jetzt ergeben sich zahlreiche Rechte für Kinder, Eltern, Erzieher und Tagesmütter/Tagesväter. Diese Rechte sollten bewahrt und ausgebaut werden.
Manche Dinge sollten aber nicht so "durchgehen", wie sie derzeit geplant sind und manches fehlt völlig.
Wie ist Ihre Meinung zum Entwurf? Mit welchen Paragraphen sind Sie einverstanden, mit welchen nicht ? Was wurde vergessen und bedürfte noch der Regelung?
Wer sollte mitdiskutieren, wenn nicht wir?
Karsten Theel aus Ueckermünde
Freitag, 25.09.09 15:28
finde ich alles gut, aber wer denkt an die Leute Alleinerziehende Väter oder Singel´s ?
Diese Leute haben auch anrecht auf Erholung oder und Zuschuß von Staat, wenn Sie ALG I / II sind.
Überlegt mal ? Wo ist das Antragsformular für Alleinstehende / Singel ? Habt Ihr es hier gefunden, dann schreibt mir bitte.
Oder sind diese Menschen 3. Klasse ? ?
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Theel
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